Donnerstag, 5. November 2015

VW: Anleitung zum richtigen Betrug

Satire VW, Deutsche Bank, Henkel: Deutsche Konzerne lassen sich viel zu leicht bei Regelverstößen erwischen. Unser Zehn-Punkte-Plan kann das ändern

Abgasskandal bei VW, bald jede Woche Neues von kriminellen Machenschaften der Deutschen Bank, den Regenwald zerstörendes Palmöl in den Reinigungsmitteln von Henkel: Wie kann es sein, dass Unternehmen als hoch rationale Akteure auch im 21. Jahrhundert nicht in der Lage sind, richtig zu betrügen? Sie begehen ganz offensichtlich Fehler, die es dringend zu analysieren und zu tilgen gilt. Dies ist eine Anleitung für eine völlig neue Unternehmensphilosophie, eine Anleitung zum richtigen Betrügen in zehn Punkten.

Erstens ist die Einhaltung von Recht und Moral dahingehend zu prüfen, ob sich aus ihr einzelwirtschaftlich Vorteile ergeben. Unternehmen sollten sich nicht von einer Rhetorik irritieren lassen, die Werten und Regeln irgendeinen hervorragenden Status zuspricht. Es gilt die Faustformel: Höhe der Strafe mal Entdeckungswahrscheinlichkeit. Für einen strategischen Betrug ist, zweitens, essentiell, dass Unternehmen sich auf ihre Mitarbeiter verlassen können. Der Begriff „Loyalität“ muss in die „Corporate Vision“ integriert werden, regelmäßige Trainings sind unabdingbar, damit klar wird: Betriebsgeheimnisse bleiben im Unternehmen. Das gilt insbesondere für Praktiken, die andere schädigen.

Drittens müssen Software-Systeme potentielle Whistleblower frühzeitig identifizieren, um sie schnellstmöglich freisetzen zu können. Viertens: Wenn ein Betrugsfall trotz sorgfältiger strategischer Ausrichtung – Planen, Steuern, Messen ist Chefsache – auffliegt, müssen Köpfe rollen, um den Anschein zu erwecken, jemand würde zur Verantwortung gezogen. Fünftens müssen Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen auch bei Ausscheiden der Mitarbeiter aus dem Unternehmen greifen. Eine finale Bonuszahlung oder der Erhalt noch nicht ausgezahlter Boni ist an Verschwiegenheit zu koppeln – das klappt immer!

Manager sollten es, sechstens, vermeiden, sich über „Corporate Social Responsibility-Programme“ öffentlich zu exponieren. Sie ziehen damit unnötig Aufmerksamkeit auf ihr Unternehmen und stehen so unter ständiger Beobachtung der Gesellschaft und, besonders verheerend, kritischer Nichtregierungsorganisationen, die ihre Aktivitäten als ein Versprechen missverstehen. Siebtens sollten Konzerne möglichst Geschäfte in den USA vermeiden. Die USA verfügen über ein Unternehmensstrafrecht, aus dem empfindliche Strafen resultieren können. In Deutschland werden Vergehen von Unternehmen bisher nur wie Falschparken als Ordnungswidrigkeit geahndet und sind daher deutlich günstiger.

Im Entdeckungsfall sollten Verantwortliche, achtens, ihre Betrugsstrategie mit einem einfachen Argument begründen: Auch andere Unternehmen betrügen. Der Begriff „Wettbewerbsfähigkeit“ ist hierbei prädestiniert zur häufigen Verwendung. Ganz wichtig: Das Reden über Gewinneinbußen vermeiden und lieber von der Rettung von Arbeitsplätzen sprechen.

mehr:
- Anleitung zum richtigen Betrug (Thomas Beschorner, der Freitag, 02.11.2015)

mein Kommentar: 
Wie ich gestern in einer Nachrichtensendung gehört habe, gibt es bei VW keine Fehlerkultur: Jeder, der einen Fehler zugegeben hat, wurde bestraft. 
Wie kann das sein?

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