Donnerstag, 5. September 2019

Menschenrechte und Völkerrechte

Das Humanitätsideal dient zur Legitimation von Krieg und Völkerrechtsbruch. Exklusivabdruck aus „Menschenrechte“.
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Menschenrechte sind in jüngster Zeit zu einem der zentralen Begriffe und Standardlegitimationen in der Außenpolitik geworden. Heute gibt es kaum eine politische Konfrontation und keine militärische Intervention, die nicht die Menschenrechte als Basis der Argumentation und Legitimation ihres Eingriffes heranziehen. Man versucht Menschenrechte oft buchstäblich herbeizubomben. Dabei gerät ein anderes Recht, das Völkerrecht, oft ins Hintertreffen. Bevor man sich mit dem Missbrauch des Menschenrechtsbegriffs befasst, ist es hilfreich, sich vor Augen zu führen, wie es ursprünglich gemeint war. Dies gelingt dem Autor mit einem Streifzug durch die Geschichte.
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Menschenrechte sind in jüngster Zeit zu einem der zentralen Begriffe und Standardlegitimationen in der Außenpolitik geworden. Noch vor wenigen Jahrzehnten konnte man weder in dem voluminösen Werk von Henry Kissinger „Diplomacy“ (1) noch in den tonangebenden Analysen zu Frieden, Krieg und dem System der internationalen Beziehungen, geschweige denn in den außenpolitischen Programmen der CDU/CSU, SPD und von Bündnis 90/Die Grünen ein Wort zur Bedeutung der Menschenrechte entdecken (2). Heute gibt es kaum eine politische Konfrontation und keine militärische Intervention, die nicht die Menschenrechte als Basis der Argumentation und Legitimation ihres Eingriffes heranziehen.

Woran liegt die Renaissance eines Rechts, welches ein selbstverständliches und deshalb kaum erwähnenswertes Element eines jeden demokratischen Handelns sein sollte? Die Vermutung liegt nahe, dass es nicht gut um das Recht bestellt ist, wenn es derart immer wieder in den Vordergrund gerückt wird.

Es gibt einen oft vernachlässigten, aber nicht unwesentlichen Unterschied zwischen dem Recht der Menschen und dem Recht der Völker.

Richtet sich ersteres vornehmlich gegen den eigenen Staat, soll es also im Wesentlichen die Freiheiten und Pflichten im innerstaatlichen Bereich bestimmen, so soll das Völkerrecht die internationalen Beziehungen der Staaten zueinander regeln. Der Begriff „Völkerrecht“ ist also irreführend. Zutreffender ist der im Englischen und Französischen übliche Begriff „Internationales öffentliches Recht“.

Es handelt sich vornehmlich um ein Recht der Staaten. Die Völker sind erst in ihrem Kampf um Dekolonisation auf dem Weg zu einem eigenen souveränen Staat als Rechtssubjekte anerkannt worden. Doch verbinden sich Menschen- und Völkerrecht wieder in ihrem Entstehungsprozess, denn auch die Menschenrechte wurden, anders als die von ihnen abgeleiteten staatlichen Grundrechte, vor allem nach 1945 in völkerrechtlichen Verträgen formuliert. Dieses wird am sinnfälligsten in dem Recht auf Selbstbestimmung, welches in den beiden Pakten über bürgerliche und politische sowie kulturelle und soziale Menschenrechte von 1966 jeweils in Artikel 1 den Völkern als kollektives Menschenrecht zuerkannt wird.

mehr:
- Menschenrechte und Völkerrecht (Norman Paech, Rubikon, 05.09.2019)
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siehe auch:
Der Internationale Strafgerichtshof gilt nur für weniger Mächtige (Post, 02.05.2019)
- Amerikas Krieg gegen das Völkerrecht (Post, 27.04.2019)

Frieden muss gestiftet werden (Post, 24.11.2014)
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