Freitag, 31. Mai 2019

Der Rufmord an Julian Assange – Links

In den letzten Wochen gerät Julian Assange wieder häufiger in die Schlagzeilen.
Im britischen Hochsicherheits-Gefängnis Belmarsh sitzt er zur Zeit in Auslieferungshaft.
Assange war am 11. April von der britischen Polizei in der Botschaft Ecuadors in London festgenommen worden, nachdem das südamerikanische Land das politische Asyl aufgehoben hatte. Er war 2012 in die diplomatische Vertretung geflüchtet. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor.
Die USA werfen Assange Verschwörung mit der Whistleblowerin Chelsea Manning vor und haben offiziell einen Auslieferungsantrag gestellt – Nils Melzer warnt ausdrücklich vor einer solchen Auslieferung, da er Assanges Menschenrechte in den USA in Gefahr sieht.
[mbö/dpa/Reuters, Uno-Sonderberichterstatter spricht von "psychologischer Folter", SPON, 31.05.2019 – Hervorhebung von mir]
Der Spiegel schreibt:
»Er war 2012 in die diplomatische Vertretung geflüchtet. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor.«
Der Spiegel hätte schreiben können:
»Er war 2012 in die diplomatische Vertretung geflüchtet. Damals lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor, und Schweden hatte sich geweigert, ihm zuzusichern daß er nicht in die USA ausgeliefert werden würde.«

Damit sind wir gleich bei des Pudels Kern.
Was der Spiegel schreibt, ist nicht falsch, aber es ergibt ein unzutreffendes Bild!
siehe dazu auch:
Hintergründe des Vergewaltigungsverfahrens gegen Julian Assange (Post, 20.11.2019)
Julian Assange – ein Vergewaltiger? (Post, 20.11.2019)
- Desinformation: Der Spiegel lügt nicht! Er führt nur in die Irre! (Post, 23.05.2019)

Durch Weglassen der schwedischen Weigerung, ihn im Falle einer Auslieferung (von Großbritannien an Schweden) nicht an die USA auszuliefern muß der Leser glauben, Assange weigere sich, sich der juristischen Aufarbeitung der Vergewaltigungsvorwürfe zu stellen.
Aber weil Schweden sich weigerte, ihm die geforderte Zusicherung (ihn nicht an die USA auszuliefern) zu geben, blieb ihm nichts anderes übrig, als in der ecuadorianischen Botschaft um Asyl zu bitten.


Indes hat er früher schon mehrfach betont,  dass er sich durchaus den Fragen der schwedischen Staatsanwälte zu stellen bereit ist, in London oder per Videokonferenz eh, aber auch in Schweden – vorausgesetzt, es gibt die Garantie, nicht in die USA ausgeliefert zu werden. So verständlich es ist, dass sich Schwedens Staatsanwälte nicht dazu herablassen, zum Assange-Seeing nach London zu reisen und ihn dort zu verhören, so unverständlich ist, dass sie die Garantie, ihn nicht in die USA auszuliefern, verweigern. Schließlich sind politische Prozesse dort keine Seltenheit, die Liste reicht von Abu Jamal über Leonard Peltier bis hin zu den Cuban Five – vom Vollzug von Todesstrafen an geistig Minderbemittelten ganz abgesehen. Rechtsstaatlichen Standards wie sie innerhalb der EU im Prinzip hochgehalten werden, genügt die USA-Justiz keinesfalls. Die Vorwürfe gegen Assange aus Schweden sind fraglos juristisch zu klären. Doch die Voraussetzungen dafür zu schaffen, ist Aufgabe Schwedens, wenn nicht gleich der ganzen EU. Wer nicht umstandslos klar macht, dass er nicht bereit ist, mit der US-Justiz zu kooperieren, zeigt, dass ihm im Zweifel nicht viel an Rechtsstaatlichkeit liegt. Schweden ist am Zug.
[ots,
 Neues Deutschland: zum Fall Assange: Schweden ist am Zug, Neues Deutschland, 18.08.2012 - veröffentlicht von firmenpresse.de – Hervorhebungen von mir]

Assange reagierte mit seinem Asylantrag auf die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes von Großbritannien, ihn nach Schweden auszuliefern. Am Donnerstag vergangener Woche hatte das Gericht einen letzten Versuch von Assanges Anwaltsteam abgelehnt, das Londoner Auslieferungsverfahren wieder aufzunehmen. Bis Ende kommender Woche hätte er noch Zeit gehabt, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anzurufen. Aber es sah so aus, als werde der 40-Jährige sich nun in Stockholm den beiden separaten Anzeigen wegen Vergewaltigung und Nötigung stellen müssen, die zwei Frauen gegen ihn erhoben haben.

Der Gründer der Enthüllungsplattform Wikileaks glaubt, die Auslieferung nach Schweden könnte der erste Schritt auf einer Reise werden, die in den USA endet. Schweden, befürchtet Assange, würde seinerseits voraussichtlich einem amerikanischen Antrag auf Auslieferung wegen Spionage und Volksverhetzung stattgeben. In den USA, meint er, könnte ihm aufgrund der diplomatischen und militärischen Interna, die Wikileaks veröffentlicht hat, die Todesstrafe drohen. Mit seinem Asylantrag beruft er sich auf die UN-Menschenrechts-Charta.

[Alexander Menden, Peter Burghardt und Gunnar Herrmann , Wikileaks-Gründer Assange flüchtet in Botschaft : Warum Ecuador?, SZ, 16.08.2012 – Hervorhebung von mir]

Seit vielen Jahren wirft die US-Regierung Julian Assange »Geheimnisverrat« vor.


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen