Freitag, 30. Oktober 2020

Österreichischer Verfassungsgerichtshof zum ersten Lockdown: mehrere Maßnahmen verfassungswidrig

RA Dr. Brunner: Was bedeutet das URTEIL des VfGH (ein Video von #honkforhope) {9:19 – Start bei 0:47}

Das Recht auf Wahrheit - Infokanal  
Am 30.10.2020 veröffentlicht 
Mit dem heute am 29.10.2020 zugestellten Urteil vom 01.10.2020 hat der österreichische Verfassungsgerichtshof mehrere Maßnahmen des ersten Lockdown (konkret Bestimmungen der "Nachfolge-Verordnungen" (= der sogenannten "Lockerungsverordnung") für verfassungswidrig erklärt. Grund: die Entscheidungsgrundlagen für die "alternativlosen" Maßnahmen waren unzureichend dokumentiert, und nicht nachprüfbar.
Gekippt sind nachträglich und rechtskräftig:
1) Betretungsverbot für Gaststätten und selbständige (nicht an eine Tankstelle angeschlossene) Waschstraßen
2) Beschränkungen betreffend den Einlass von Besuchergruppen in Gaststätten (maximal vier Erwachsene, wenn kein gemeinsamer Haushalt)
3) Verbot von Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen (welches etwa Diskotheken betraf)
4) Maskenpflicht an öffentlichen Orten in geschlossenen Räumen (Amtsräumen etc.)
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