Freitag, 30. Oktober 2020

Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen:
»Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können.«

Wenn es um die Beschreibung der ein wenig gehemmten Wertschöpfung in diesem Lande geht, gibt es einen netten Spruch: „Einer schiebt die Schubkarre, und zwei passen auf ihn auf“. Übertragen auf die Medien, besonders diejenigen die die etablierten Kreise stören, kann man das fortschreiben: „Einer schreibt was, und fünf passen auf ihn auf.“ Nachdem das journalistische Gewerbe zusehens in prekäre Verhältnisse gerät, verlegen sich immer mehr Angehörige des Standes auf das staatlich alimentierte Bewerten, Überwachen und Kontrollieren. Da hat man wenigstens sein Auskommen und kann sich obendrein als Streiter für das Wahre, Schöne und Gute inszenieren. Man muss dafür weder schreiben können noch kreativ sein, alles was man braucht, ist die richtige Haltung. Es gibt mittlerweile Dutzende solcher weltanschaulichen Vorfeld-Organisationen, die irgendwo zwischen Wahrheits-TÜV und Schrifttumskammer durch die Netze mäandern.

Eine dieser Organisationen heißt „Correctiv“. Achgut.com berichtet immer mal wieder über den Verein, siehe
hier und hier und hier und hier und hier und hier und hier. Diese überlange Aufzählung ist gleichwohl unvollständig, deutet aber an, dass man eine ziemlich große Schubkarre braucht, um das, was dort produziert wird, zur nächsten Kläranlage zu transportieren. Achgut.com-Anwalt Joachim Steinhöfel übernahm diese Aufgabe gerade für uns vor dem Oberlandesgericht in Karlsruhe.

Aufmerksame Achgut.com-Leser kennen den Hintergrund, den unser Autor Dr. Gunter Frank so beschrieb:

„Diejenigen, die meinen Coronabeitrag Bericht zur Coronalage 23.06.2020: Rinderwahn auf Facebook teilen wollten, wundern sich derzeit über die Warnung „Falsche Informationen“ .

Begründet wird dies in diesem Correctiv-Artikel:

„Nein, PCR-Tests für SARS-CoV-2 reagieren nicht positiv auf andere Coronaviren von Nutztieren“. Dort kann man lesen: "Über diese angeblichen Kreuzreaktionen gibt es auch einen Artikel des Blogs „Achse des Guten“.

Joachim Steinhöfel sieht den Casus juristisch so:

Als „Faktenchecker“ sollte man eine Meinung von einer Tatsachenbehauptung unterscheiden können. Und dasselbe gilt für den Unterschied zwischen einer These und einer Tatsachenbehauptung. Herausforderungen, die sich allerdings für die umstrittene Firma Correctiv und ihren selbsternannten obersten Wahrheitswächter Schraven wiederholt als zu groß erwiesen. Jetzt mussten die kontroversen „Faktenchecker“ erneut eine empfindliche Niederlage vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe hinnehmen.
mehr:
- Achgut setzt „Correctiv“ Grenzen (Dirk Maxeiner, AchGut, 30.10.2020)
siehe auch:

Joachim Nikolaus Steinhöfel ist ein streitbarer Anwalt, dessen Ansichten manchem nicht passen. Vielleicht nicht zuletzt auch deshalb, weil er häufig vor Gericht recht bekommt. So auch in einem aktuellen Fall, in dem er sich einmal mehr einen seiner Lieblings-Gegner, das Recherche-Büro Correctiv vorgenommen hat. Correctiv ist im Auftrag von Facebook als Faktenchecker für das Soziale Netzwerk unterwegs. Wenn Correctiv einen Beitrag als falsch oder teilweise falsch kennzeichnet, hat das für den Beitrag und das unter Umständen dahinter stehende Medium handfeste Folgen. Ein solchermaßen gekennzeichneter Beitrag wird von Facebook-Algorithmus deutlich heruntergestuft und somit weit weniger Leuten angezeigt als üblich. Die Folge: Reichweitenverluste. So geschehen bei einem Text, der von dem Blog Die Achse des Guten, das u.a. von dem Publizisten Henryk M. Broder betrieben wird, veröffentlicht wurde. In dem Text befasste sich der Arzt Dr. Gunter Frank mit der Frage, ob die vielen positiven Corona-Tests in Schlachthöfen auch daran liegen könnten, dass dort für Menschen harmlose Rindercorona-Virentrümmer vorliegend könnten. Der Beitrag wurde von Correctiv mit dem Hinweis versehen, dass er teilweise falsche Informationen enthalte. Dagegen klagte Die Achse mit Hilfe von Steinhöfel und dessen Initiative „Meinungsfreiheit im Netz“ und bekam jetzt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe recht. Eine These oder ein Meinungsbeitrag lassen sich eben keinem Faktencheck unterziehen. Steinhöfel: „Es war mangelhafter, rechtswidriger und weltanschaulich kontaminierter Journalismus mit aktivistischem Gepräge, der Correctiv jetzt erneut vom Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt wurde.“ Ob man hier jetzt tatsächlich „weltanschaulich kontaminierten Journalismus“ diagnostizieren kann, sei dahingestellt. Der Fall zeigt aber einmal mehr eindrücklich die grundsätzliche Problematik bei so genannten Faktenchecks.
[
Stefan Winterbauer,  Der „Spiegel“-Report zur Bad-Kleinen-Story ist weder ein „Machwerk“ noch ist er „absurd“, Meedia, 30.10.2020]

“CORRECTIV – Recherchen für die Gesellschaft gemeinnützige GmbH“ hat Macht und Geld. Macht, weil die Wahrheitsfinder als „Faktenchecker“ auf Facebook den Daumen über Inhalte heben und senken können, das letzte Wort darüber haben, was „wahr“ oder „falsch“ ist. Geld, weil Sie Millionen in der Kasse haben, davon auch sechsstellige Beträge aus des Steuerzahlers Portemonnaie (vom Auswärtigen Amt € 44.000,00 in 2020, von der Staatskanzlei NRW € 60.000,00 in 2020 usw., hier kann man sich das im Detail anschauen). Das Geld wird, wie wir jetzt wissen und wie gerichtlich bestätigt wurde, auch dafür verwandt, rechtswidrig in die Meinungsfreiheit einzugreifen und wiederholt in wettbewerbswidriger Weise weltanschauliche Gegenspieler zu diffamieren.

Senkt Correctiv auf Facebook den Daumen und ruft „Falsch“, hat das für den Betroffenen auch wirtschaftlich drastische Folgen. Die Sanktion reduziert die Reichweite auf Facebook um 80%, was wie ein Vertriebsverbot, wie ein Spam-Filter wirkt. Der Beitrag kann nicht beworben werden, die Reputation des Verfassers wird beschädigt, bei Wiederholungen droht der Verlust des Accounts.
 
[Fall 35: „Achse des Guten“ triumphiert über Correctiv: Oberlandesgericht Karlsruhe untersagt rechtswidrigen „Faktencheck“, meinungsfreiheit.steinhoefel.de, 29.10.2020]

 

x

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen