Freitag, 26. April 2019

Ist Skepsis und Kritik an Politik und Medien etwa automatisch „rechtsextremistisch“?

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Eine von der Friedrich-Ebert-Stiftung in Auftrag gegebene Studie zu rechtsextremistischen Einstellungen macht aktuell Schlagzeilen. Doch was sich als Wissenschaft ausgibt, dient vor allem der Kanalisierung struktureller Kritik. Wer Kritik an der Unterminierung der Demokratie durch undemokratische Kräfte übt, wird von der Studie indirekt sogar selbst als Antidemokrat eingeordnet. Ganz nach dem Motto: Haltet den Dieb! Da kann man nur noch konsterniert den Kopf schütteln. Als sei dies nicht problematisch genug, markiert die mediale Aufbereitung dieser Studie durch die Tagesschau einen weiteren qualitativen Tiefpunkt. Anstatt einzuordnen und zu hinterfragen, rückt das ehemals journalistische Flaggschiff der Öffentlich-Rechtlichen Skepsis und Kritik an Politik und Medien indirekt sogar in die rechtsextremistische Ecke.
Die Aussagenlogik ist zwar eine mathematische Lehre, sollte aber zum Rüstzeug jedes Wissenschaftlers gehören. Dazu gehört auch die penible Unterscheidung zwischen einer notwendigen und einer hinreichenden Bedingung. So ist die „gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit“, also der Hass auf Menschen einer bestimmten Nationalität, Ethnie oder Religion sicherlich eine notwendige Bedingung, um einen Menschen als „rechtsextremistisch“ einzustufen. Wer frei von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit ist, ist nach gängiger Definition auch kein Rechtsextremist. Wahrscheinlich liegt hier sogar eine hinreichende Bedingung vor – wer andere Menschen hasst, weil sie dunkelhäutig oder muslimischen Glaubens sind, kann mit hoher Treffsicherheit als „rechtsextremistisch“ bezeichnet werden. 
Aber gilt dies auch für Menschen, die Aussagen positiv bewerten, die von den Studienautoren als „Aufruf zum Widerstand“ eingeordnet werden? Konkret wurde in der Studie nach den beiden Aussagen „Man muss sich gegen die aktuelle Politik wehren“ und „Es ist an der Zeit, mehr Widerstand gegen aktuelle Politik zu zeigen“ gefragt. Diesen beiden Aussagen würde sicherlich auch jeder Demonstrant voll und ganz zustimmen, der in Berlin gegen die hohen Mieten auf die Straße geht und die meisten Schülerinnen und Schüler von „fridays for future“ würden dies auch unterschreiben. Dieser Punkt ist also gemäß Aussagenlogik zwar eine notwendige Bedingung, da auch Rechtsextremisten sich gegen die „aktuelle Politik“ zur Wehr setzen wollen. Er ist aber ganz sicher keine hinreichende Bedingung, da die Zustimmung zur Aussage, man müsse sich gegen die aktuelle Politik zur Wehr setzen, nicht nur in rechtsextremistischen Zirkeln auf Zustimmung stößt.
Und dies ist das grundsätzliche Problem mit der „Mitte-Studie“. Ohne großartig zu differenzieren, wechseln sich hier bei den Auswertungen notwendige Bedingunge für Rechtsextremismus, wie die Verharmlosung des Nationalsozialismus oder die Befürwortung rechtsautoritärer Diktaturen, mit Aussagen, die weder hinreichend noch notwendig für eine Zuordnung zum rechtsextremistischen Milieu sind. Dazu gehört beispielsweise der „israelbezogene Antisemitismus“, der in der Studie klar vom „klassischen Antisemitismus“ abgegrenzt wird. Das ist verstörend, kennzeichnet sich die Neue Rechte doch in weiten Teilen durch ihre schon fast bedingungslose Solidarität mit Israel, das dort im weitesten Sinne als weißes Bollwerk gegen die Muslime wahrgenommen wird. Ein – wie auch immer definierter – „israelbezogener Antisemitismus“ ist also kein notwendiges und natürlich schon gar kein hinreichendes Merkmal für eine Rechtsextremismus-Definition. Warum taucht er dann in der Studie auf?
mehr:
- Ist Skepsis und Kritik an Politik und Medien etwa automatisch „rechtsextremistisch“? (Jens Berger, NachDenkSeiten, 26.04.2019) 

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