Dienstag, 22. Januar 2019

Werner Rügemer gewinnt gegen das IZA. Wir gratulieren!

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Klaus F. Zimmermann, Direktor des Instituts zur Zukunft der Arbeit (IZA), verklagte Rügemer im September 2013 vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg wegen vier angeblicher Falschaussagen in seinem Artikel „Die unterwanderte Demokratie“, nachdem zuvor das IZA unter anderem bereits die Zeitschrift Stern wegen des Lobbyismus-Vorwurfs abgemahnt hatte (Az. 324 O 541/13).
Dem Antrag folgend, verfügte das Gericht zunächst, Rügemer dürfe nicht mehr behaupten, das IZA bezeichne sich faktenwidrig als unabhängig, beim IZA könne beim besten Willen nicht von freier Wissenschaft gesprochen werden, das IZA betreibe Lobbying und das IZA informiere nicht über seine Finanzierung durch die Stiftung des Deutsche Post-Konzerns. Bei Zuwiderhandlung wurden Rügemer ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft von bis zu zwei Jahren angedroht. Rügemer klagte gegen die Verpflichtung auf eine Unterlassungserklärung und die einstweilige Verfügung des Gerichts.[56][57][58] Ein in diesem Verfahren vom Gericht angebotener Vergleich wurde wiederum vom IZA abgelehnt.[59]
Am 6. Februar 2015 wurde das Urteil des Hamburger Landgerichts verkündet. In der Hauptsache bekamen, so das Handelsblatt, Rügemer und die NRhZ und IZA jeweils nur zu einem Teil Recht: Einerseits darf Rügemer weiter behaupten, dass sich das IZA „ faktenwidrig als unabhängig bezeichnet“ und dass hinsichtlich des IZA „von freier Wissenschaft beim besten Willen nicht gesprochen werden kann“. Andererseits wird aber weiter untersagt, zu behaupten, das IZA betreibe Lobbying und den Eindruck zu erwecken, das IZA berichte nicht über seine Finanzierung (Az. 324 O 19/14).[60][61]
Rügemer ging in Berufung. Er vertritt nach Darstellung von Telepolis-Autor Thomas Barth die Auffassung, er habe nicht geschrieben, das IZA betreibe Lobbying, sondern dargestellt, dass es eine neue Form des "indirekten Lobbying unter staatlichem Siegel" gebe. Zu der vierten monierten Aussage behauptet Rügemer, er habe nicht die Informierung über die Finanzierung in Frage gestellt, sondern geschrieben, die Finanzierung sei der breiten Öffentlichkeit völlig unbekannt. Ein Hinweis auf der Webseite beweise nicht, dass der Sachverhalt der breiten Öffentlichkeit bekannt sei.[62]
Weil das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg das Verfahren fast drei Jahre lang liegen ließ, erwirkte Werner Rügemer wegen der Verfahrensverzögerung eine Entschädigung in Höhe von 1.200 Euro, die der Finanzsenator der Freien und Hansestadt Hamburg im Dezember 2018 auszahlte. Daraufhin setzte das OLG Hamburg kurzfristig einen öffentlichen Verhandlungstermin für den 8. Januar 2019 an. Infolge dessen zogen Zimmermann / IZA die Unterlassungsklage vollständig zurück. Nun müssen die Gerichtskosten sowie die Hälfte der Anwaltskosten an Werner Rügemer zurückgezahlt werden. Die Blätter für deutsche und internationale Politik dürfen jedoch den Artikel auf ihrer Website weiterhin nicht veröffentlichen, weil die Redaktion im Jahr 2013 eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben hatte.[63] Aus Anlass der Rücknahme der Unterlassungsklage bilanzierte Rügemer in einem Interview für das Online-Magazin „telepolis“ die zwei Dutzend medienrechtlicher Verfahren, denen er seit dem Jahr 1993 ausgesetzt war.[64]
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Werner Rügemer, Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit, Wikipedia, abgerufen am 01.09.2019]
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Das Institut zur Zukunft der Arbeit (IZA, Bonn), finanziert von der Deutsche-Post-Stiftung, zieht nach Ausscheiden des Direktors Prof. Dr. Klaus Zimmermann seine Klage gegen den Autor Werner Rügemer vollständig zurück – kurz vor dem beim OLG Hamburg auf den 8.1.2019 angesetzten Termin; er wurde aufgehoben. – Die NachDenkSeiten machen Sie auf diesen Vorgang aufmerksam, weil er für vielerlei Unrat in der Entwicklung der letzten Jahrzehnte typisch ist.

Werner Rügemer: Einstweilige Verfügung und Klage

Die Klage aus 2013 richtete sich gegen den Artikel „Der unterwanderte Staat“ in 8/2013 der Blätter für deutsche und internationale Politik. (Vollständiger Text dieses Artikels im Anhang) Zimmermann hatte zunächst durch Einstweilige Verfügung das Verbot von vier Aussagen durchgesetzt:

  • „faktenwidrig bezeichnet sich das Institut als unabhängig“
  • Von freier Wissenschaft kann hier beim besten Willen nicht gesprochen werden“
  • Das IZA betreibt Lobbying zugunsten der Unternehmer
  • Die Finanzierung durch die Deutsche Post AG ist dem breiten Publikum unbekannt.
Ich hatte die Unabhängigkeit des IZA in Zweifel gezogen: Exklusive Dauer-Finanzierung durch die Deutsche-Post-Stiftung, Übereinstimmung mit Forderungen der Unternehmerlobby: Polemik gegen den Mindestlohn, Arbeitspflicht für Hilfsempfänger, verlängerte Arbeitszeit; Gefälligkeits-Gutachten für die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft INSM, Verteidigung der vier Hartz-Gesetze; vielfältige personelle Vernetzung über policy fellows mit Regierungsparteien und Konzernen einschließlich z.B. Friedrich Merz und Blackrock. Die Unterwanderung des Staates bestehe darin, dass Lobbyisten wie IZA nicht von außen an den Staat herantreten, sondern durch Dauerbeauftragung etwa für die Bundesregierung, für die Europäische Kommission und die Weltbank als Teil des Staates agieren und Lobby hinter etablierten Lobbyverbänden wie BDI und Leitmedien wie FAZ betreiben (deep lobbying).

Das Hamburger Landgericht verfügte auf Antrag von Prof. Zimmermann am 13.1.2014, dass bei Wiederholung der fraglichen Passagen ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu zwei Jahren fällig sei. Der Streitwert lag bei 80.000 Euro. Die Verfügung richtete sich auch gegen die Neue Rheinische Zeitung (nrhz.de), die den Artikel übernommen hatte. Da solche Vorwürfe in einem Hauptverfahren zu klären sind, forderten wir das IZA auf, die Hauptsachenklage zu erheben.

Prof. Zimmermann ließ sich durch die Bonner Kanzlei Redeker Sellner Dahs vertreten (Mandanten u.a. Helmut Kohl, Christian Wulff, Papst Benedikt XVI., Angela Merkel) und maß somit auch dadurch der Auseinandersetzung eine gewisse Bedeutung zu.

mehr:
- Werner Rügemer gewinnt gegen das IZA. Wir gratulieren! (Albrecht Müller, NachDenkSeiten, 22.01.2019)

Nach der Abwicklung der DDR-Betriebe kam die neoliberale Privatisierungsbewegung von 1995 bis 2005 in Deutschland erst so richtig in Schwung. "Es erfolgte eine Dauerbeauftragung amerikanischer Privatisierungsberater und ihrer Investoren", sagte Rügemer. In 150 deutschen Städten war ein Ausverkauf der Infrastruktur zu verzeichnen, nach dem Prinzip "Crossborder Leasing": Beispielsweise wurde die Stromversorgung an private Unternehmen verkauft, die dann die Strompreise stark erhöhen konnten. In Bremen wurde unter anderem in Zusammenhang mit dem Klinikum Mitte über Public Private Partnership (PPP) gestritten, auch in einer Diskussionsrunde in der Villa Ichon. "So wird der privatisierte Staat zum unmittelbaren Exekutor der minderheitlichen Interessen von privaten Eigentümern", kommentiert Rügermer die Entwicklung. Schon der Bundesrechnungshof habe davor gewarnt, dass durch die Privatisierung wichtiger Aufgaben die Gestaltungskompetenz des modernen Staates eingeschränkt werde. So wurde etwa die Kölner Kanalisation samt Stadtwerken für zwei Milliarden Euro an die Fidelity Bank in Oklahoma verkauft und dann zurück gemietet. Der Haken an der Sache laut Rügemer: Die Städte trügen trotzdem alle infrastrukturellen Risiken. Und gutgläubige Politiker hätten meist nicht einmal die bis zu 2000 Seiten dicken Verträge gelesen.

Werner Rügemer hat auch aufgedeckt, dass die drei marktbeherrschenden Rating-Agenturen Eigentum von Hedge- und Investmentfonds der Banken sind, die eben von Gefälligkeits-Bewertungen der Agenturen profitieren. Die Macht der Beraterunternehmen habe sich inzwischen verselbstständigt, kritisiert er. Ursprünglich waren sie in der Zeit des US-Präsidenten Roosevelt per Gesetz als Kontrollinstanz gegen Bilanzfälschung und als Reaktion auf den Börsencrash von 1928 ins Leben gerufen worden. Wirtschaftsberatungsunternehmen aber würden heute von denjenigen Aktiengesellschaften bezahlt, die sie prüfen sollen, sagte Rügemer. Der Geprüfte wähle den Prüfer aus, der häufig gleichzeitig der Steuerberater des Unternehmens sei und satte Gewinne mache. "Das ist ein pervertiertes System!", schimpfte Rügemer. Und deshalb habe das Frühwarnsystem 2008 bei der großen Banken- und Weltwirtschaftskrise versagt.

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Sigrid Schuer, Von der Macht der Beratungsunternehmen Der Ausverkauf des Staates, Weser-Kurier, 23.03.2018 – Hervorhebungen von mir]

Public Private Partnership | Vortrag | Werner Rügemer | ethecon Tagung 2012 {38:49}

ethecon - Stiftung Ethik & Ökonomie
Am 23.02.2018 veröffentlicht 
ethecon - Stiftung Ethik und Ökonomie
ethecon ist im Gegensatz zu den vielen Konzern-, Familien-, Kirchen-, Partei- und Staatsstiftungen eine der wenigen Stiftungen „von unten“ und folgt dem Leitmotiv „Für eine Welt ohne Ausbeutung und Unterdrückung!“. Nur mit der Entwicklung und Durchsetzung umweltgerechter und menschenwürdiger Wirtschafts- und Gesellschaftsmodelle werden sich drohende ökologische und soziale Katastrophen abwenden lassen. ethecon arbeitet mit Vision und Perspektive, weit über den Generationenwechsel hinweg.
www.ethecon.org Black und Blue Planet Awards
Bereits seit 2006 verleiht ethecon jährlich die beiden internationalen Positiv- und Negativ-Preise, den Internationalen ethecon Blue Planet Award für herausragenden Einsatz für Erhalt und Rettung des „Blauen Planeten“ sowie der Internationalen ethecon Black Planet Award für schockierende Verantwortung für Ruin und Zerstörung der Erde.

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Der Publizist Werner Rügemer hat auf der Grundlage des Verlaufs bisheriger ÖPP-Projekte und Recherchen vor Ort eine „Spur des Scheiterns“ diagnostiziert. Verschiedene Formen des Scheiterns seien festzustellen:
  • Der Investor geht bereits in den ersten Jahren in die Insolvenz, die öffentliche Hand muss die Verpflichtungen des Investors übernehmen und mit Verlust neu beginnen, so beim Freizeit- und Badepark der Stadt Leimen in Baden-Württemberg und bei zahlreichen weiteren Bäderprojekten wie der Keitum-Therme auf Sylt.[34]
  • Der Investor steigert durch Nachforderungen die Miete weit über die anfangs vereinbarte Höhe, so etwa bei den 90 Schulen des Landkreises Offenbach und bei der Hamburger Elbphilharmonie.[35]
  • Beim Warnow-Tunnel in Rostock und beim Trave-Tunnel in Lübeck erwies sich die Kalkulation der Investoren HochtiefBilfinger Berger und Bouygues als geschönt; deshalb wurden die Laufzeiten der Verträge von 30 auf 40 bzw. 50 Jahre erhöht, sodass Einwohner und andere Autofahrer länger Maut zahlen müssen und das Eigentum an den Tunnels erst später als vereinbart an die Kommunen übergeht.[36]
  • Schließlich scheitern Projekte, weil der Investor seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann, so etwa beim Projekt des digitalen Bürgerportals, das die Stadt Würzburg mit der Bertelsmann-Tochterfirma Arvato vereinbart hatte „Würzburg integriert!“.[37]
Diese vielfältigen Formen des Scheiterns führt Rügemer auf Strukturelemente des ÖPP-Verfahrens zurück: Geheimhaltung der Verträge, private SchiedsgerichtsbarkeitForfaitierung mit Einredeverzicht (Verkauf der Mietforderungen an eine Bank), hohe Transaktions- und Beraterkosten, Zugehörigkeit der einschlägigen Berater zur organisierten ÖPP-Lobby, Alleinbestimmungsrecht des Investors bei den Subunternehmen u. a. Auch in Wirtschaftskreisen wird ÖPP inzwischen heftig kritisiert: „Bei ÖPP verdienen Konzerne, Banken und Berater das große Geld. Gemeinsam mit der öffentlichen Hand haben sie ein intransparentes System geschaffen ‒ zulasten von Mittelstand und Steuerzahlern.“[38]
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Öffentlich-private Partnerschaft, Kritik von Werner Rügemer, Wikipedia, abgerufen am 02.09.2019]
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"Weggeknabbert" (Mausfeld) {6:40}

Smaracton
Am 26.02.2019 veröffentlicht 
Zusammenschnitt aus "Rainer Mausfeld: Neue Wege des Demokratiemanagements"

siehe auch:
Grossbanken sind stärker subventioniert als die Landwirtschaft (Post, 18.08.2019)
Die subjektlose Herrschaft des Kapitals (Post, 27.04.2019)
Zinsen und Dividenden Scholz prüft Ende der Abgeltungsteuer (Christian Reiermann, SPON, 12.03.2019)
BUNDESREGIERUNG: Eine Milliarde Euro für externe Berater (Tillmann Neuscheler Linke, FAZ, 04.02.2019)
Der Wahnsinn der Milliardäre (Die Linke, Braunschweig-Spiegel, 12.11.2018)
Chris Hedges: » Was den Armen angetan wird, wird bald mit uns allen geschehen.« (Die Linke, Braunschweig-Spiegel, 12.03.2018)
Ex-OB Hoffmanns Abwasserprivatisierung – a never ending story! (Die Linke, Braunschweig-Spiegel, 06.01.2018)
Steuerparadies für VEOLIA in Braunschweig (Peter Rosenbaum, Braunschweig-Spiegel, 06.11.2017)
Karl Marx’ »Kapital«: erschreckend aktuell (Peter Rosenbaum, Braunschweig-Spiegel, 14.02.2017)
Das Boot hat Schlagseite (Peter Rosenbaum, Braunschweig-Spiegel, 05.01.2017)
Strickmuster für Wohlstand und Reichtum (Post, 13.06.2015)
Water Makes Money - Wie private Konzerne aus Wasser Geld machen (Post, 16.02.2013)
Der Richter und sein Banker (Post, 04.03.2013)
Die Macht der Rating-Agenturen (Post, 29.05.2012)
Enthemmte Wirtschaft – Krisen, Politik und Grenzen der Demokratie (Reinhard Jellen, Telepolis, Heise-Verlag 2012 – Google-Books)
Privatisierung als Ursache der Finanzkatastrophe (Reinhard Jellen, Gespräch mit Werner Rügemer über Cross Border Leasing, Telepolis, 28.10.2008)
Privatisierung – Blaues Wunder in Braunschweig (Gernot Knödler, taz, 07.10.2010)
Kritische Stimmen zur Bankenkrise (Post, 19.09.2008)
Pokerspiel mit Stadtwerken – Immer mehr Städte in Europa schließen dubiose US-Leasing-Verträge ab (Teil I) (Werner Rügemer, Junge Welt, 06.02.2002, gefunden bei Anarchie.de)
- Ware Wasser – Die Wasserwirtschaft zwischen Daseinsvorsorge und Profitmaximierung (Franz Garnreiter, Sonja Schmid, Institut für sozial-ökologische Wirtschaftsforschung München e.V., Dezember 2002 – gefunden bei docplayer.org)
zuletzt aktualisiert am 02.09.2019


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