Auch im Krieg gibt es Regeln. Trotzdem werden fast jeden Tag Krankenhäuser angegriffen während die Zivilbevölkerung verhungert. Die Krise des humanitären Völkerrechts wird jedoch nicht durch fehlende Regeln verursacht, sondern durch die Ignoranz der Konfliktparteien
In Syrien werden Bomben auf Krankenhäuser geworfen, Journalisten enthauptet, Kulturgüter in die Luft gesprengt, Hilfskonvois behindert, Städte ausgehungert und Fassbomben über Wohnviertel gestreut. Ähnlich grausam geht es im Irak, im Jemen und im Südsudan zu. Die Regeln des humanitären Völkerrechts, einstmals verfasst, um das Leiden der Zivilbevölkerung zu mindern, scheinen in gegenwärtigen Konflikten nichts mehr zu zählen.
Die Vereinten Nationen schätzen, dass heute 92 Prozent der Kriegstoten Zivilisten sind. Um die Jahrhundertwende 1900 soll die Zahl bei fünf Prozent gelegen haben. Auch wenn diese Zahlen umstritten sind, ist eine wachsende Kluft erkennbar zwischen dem, was an Kriegshandlungen erlaubt wäre, und dem, wie sich die Kriegsarteien verhalten.
Seit 150 Jahren gibt es Regeln im Krieg. Sie entstanden, um die Kampfhandlungen zu zügeln und um bestimmte Personen zu schützen. Die Erste Genfer Konvention entstand 1864. Heute bestimmen verschiedene aktualisierte Konventionen, Zusatzprotokolle und Verträge das Verhalten in Konflikten. Der Kern: Es muss immer unterschieden werden zwischen geschützten Personen – beispielsweise Zivilisten und Verwundeten – und Kriegsteilnehmern: Willkürliche militärische Aktionen sind verboten, zum Beispiel das Abwerfen von Fass-Bomben, weil sie jeden treffen können und dabei eben keine Unterscheidung möglich ist. Krankenhäuser, Schulen und Kulturgüter sind kein militärisches Ziel. Die Neutralität von Trägern des Roten Kreuzes, des Roten Halbmonds und des Roten Kristalls ist zu respektieren.
mehr:
- Rechtsfreie Schlachtfelder: Wenn die Willkür zur Regel wird (Benjamin Dürr, Cicero, 09.06.2016)
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Mittwoch, 15. Juni 2016
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