Donnerstag, 13. November 2014

„Wirtschaftswissenschaft“ als Arbeitgeberpropaganda

“Es ist nicht ganz trivial zu verstehen, wie ein Beschluss, der noch nicht in Kraft ist, jetzt schon die konjunkturelle Dämpfung hervorrufen kann” sagte gestern Angela Merkel. Selbst die Kanzlerin kann auf das Jahresgutachten 2014/14 des Sachverständigenrats nur noch mit Spott reagieren. Da werden über 400 Seiten vollgeschrieben und am Ende kommen die „Wirtschaftsweisen“ zu dem Ergebnis, dass die von der deutschen Politik zu verantwortenden Hauptursachen für die „wirtschaftliche Eintrübung“ die abschlagfreie Rente ab 63, die Ausweitung der Mütterrente und der noch gar nicht eingeführte Mindestlohn seien. Um zu diesem Befund zu kommen, hätte es auch gereicht die Pressestellen der Arbeitgeberverbände, Herrn Henkel von der AfD oder die professoralen Botschafter der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) anzurufen.
Da ist die Wirtschaft durch den Glauben an die „Märkte“ weltweit an die Wand gefahren, das hindert den „Sachverständigenrat“ nicht, als Titel für sein Jahresgutachten „Mehr Vertrauen in Marktprozesse“ zu wählen. Das Credo der Mehrheit dieser „Ökonomen“ scheint zu sein: „Umso schlimmer für die Wirklichkeit, wenn sie unserer Ideologie“ nicht folgt.
mehr:
- Jahresgutachten des „Sachverständigenrats“: „Wirtschaftswissenschaft“ als Arbeitgeberpropaganda (Wolfgang Lieb, NachDenkSeiten, 13.11.2014)
Zitat:
Da haben wir mit jedem fünften Arbeitnehmer den „einen der besten Niedriglohnsektoren aufgebaut“ (Gerhard Schröder [PDF - 23,1 KB]), da arbeiten inzwischen fast ein Viertel (24 %) aller Erwerbstätigen in sog. atypischen Beschäftigungsverhältnissen – also in Teilzeit, befristet, als Leiharbeiter oder in einem Mini-Job –, da gibt es 1,3 Millionen erwerbstätige Menschen, die neben ihrem Lohn Hartz IV beziehen müssen, um zu überleben, das alles ist für die „Sachverständigen“ immer noch kein ausreichendes Maß an „Flexibilität“ auf dem Arbeitsmarkt!

siehe dazu auch:
- Billige Hartz-IV-Arbeitskräfte – Sind zwei Euro Stundenlohn sittenwidrig? (n-tv, 13.11.2014)
Viele Hartz-IV-Empfänger werden zu Unrecht als Drückeberger stigmatisiert. Tatsächlich bemüht sich die große Mehrheit sehr wohl um ein berufliches Vorankommen. Doch einige Arbeitgeber beuten dieses Engagement gnadenlos aus.
Die Vereinbarung eines Stundenlohnes von regelmäßig weniger als zwei Euro ist sittenwidrig und damit rechtsunwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht (LArbG) Berlin-Brandenburg entschieden (Az.: Sa 1148/14, 6 Sa 1149/14).


Monthy Python - Deutschland gegen Griechenland - deutsche Version [4:21]

Veröffentlicht am 20.06.2012
Pythonia at its best - passend zum Viertelfinale!


Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen