Die Psychologie betreffenden Posts habe ich in »Roths Psychoblog« eingestellt. Eine Liste der Musikvideos findet sich unter »Tornado’s Music Favourites« (siehe unter »Links«). Das Posten eines Videos schließt das Hinzufügen des Infotextes mit ein. (Ich bemühe mich, offensichtliche Werbung wegzulassen) Dieser gibt also nicht notwendigerweise meine Meinung wieder! Das verwendete Bild stammt aus Bob Dylan’s Video »Jokerman«. Ich speichere keine Daten!
Kommentar: Anstieg der Corona-Tests und Anstieg der Infiziertenzahlen - Wer hinterfragt, ist Relativierer
≫Ihre sehr berechtigte Frage: "Hat die erhöhte Zahl an positiv Testungen auch etwas mit der Ausweitung der Testkapazitäten zu tun?", muss man sicherlich mit 'teilweise ja' beantworten.
Jens Spahn (CDU), Bundesgesundheitsminister auf der Bundespressekonferenz, Anfang August
Zwei Dinge stehen fest: Die Zahl der durchgeführten Corona-Tests steigt. Die Zahl der registrierten Corona-Fälle steigt. Die Zahl der durchgeführten Corona-Tests steigt gerade sogar bis an die Kapazitätsgrenze vieler Labore. Ein Zusammenhang zwischen beidem scheint naheliegend, denn wer mehr sucht, findet natürlich auch mehr.
Trotzdem suggerieren dieser Tage viele Medien, es gebe einen solchen Zusammenhang nicht und konstruieren stattdessen die Gefahr einer zweiten Infektions-Welle. Damit dienen sie vor allem der Karriere-Agenda bestimmter Politiker, vor allem aus der Union. "Die zweite Welle ist schon da", behauptet zum Beispiel der bayerische Ministerpräsident Markus Söder seit Anfang August.
Mitunter offenbaren solche Medienberichte eine gewisse Unfähigkeit (oder ist es Unwillen?), einfache Zahlen zu lesen oder Zitate zu verstehen und Fakten zu überprüfen.
In der virologischen Surveillance der AGI wurden in der 24. KW 2020 in 8 von 36 eingesandten Proben (22 %) Rhinoviren nachgewiesen. Seit der 15. KW 2020 wurde keine Influenza-Aktivität mehr beobachtet, seit der 16. KW 2020 gab es keine Nachweise von SARS-CoV-2 mehr. [Täglicher Lagebericht des RKI zur Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) 18.06.2020 – AKTUALISIERTER STAND FÜR DEUTSCHLAND, RKI, 18.06.2020, Abschnitt »Ergebnisse aus weiteren Surveillance-Systemen des RKI zu akuten respiratorischen Erkrankungen«, S. 11, 2. Absatz. unten – Hervorhebung von mir]
AKTUELLE CORONA-ZAHLEN: Schockierender Anstieg von Coronavirus-Infektionen in Deutschland {0:34}WELT Nachrichtensender
Am 21.08.2020 veröffentlicht
Die Zahl der täglich gemeldeten Neuinfektionen mit dem Coronavirus in Deutschland hat die Schwelle von 2000 überschritten und den höchsten Wert seit Ende April erreicht. Die Gesundheitsämter in Deutschland haben 2034 neue Corona-Infektionen innerhalb eines Tages gemeldet (Datenstand 22.08. 0 Uhr), wie es am Samstagmorgen vom Robert Koch-Instituts (RKI) hieß. Höher lag der Wert zuletzt am 25. April mit 2055 registrierten Neuinfektionen. Der Höhepunkt bei den täglich gemeldeten Neuansteckungen hatte Ende März/Anfang April bei mehr als 6000 gelegen, danach waren die Werte deutlich gesunken. Seit Ende Juli steigt die Zahl der Nachweise wieder an.
Direkte Rückschlüsse auf das Infektionsgeschehen lässt der aktuelle Anstieg bei den Fallzahlen allerdings nicht zu, da zuletzt auch die Zahl der durchgeführten Tests immens stieg. Waren es nach RKI-Daten in der Kalenderwoche 31 vom 27. Juli bis 2. August noch rund 578 000 (übermittelt von 165 Laboren), lag die Zahl zwei Wochen später schon bei mehr als 875 000 (übermittelt von 181 Laboren). Die Werte können sich im Zuge von Nachmeldungen noch verändern, zudem können Mehrfachtestungen einzelner Menschen enthalten sein.
In der Woche vom 20. bis 26. April hatte die Zahl der Tests bei rund 364 000 (übermittelt von 178 Laboren) gelegen - also wesentlich niedriger als derzeit. Die Rate positiver Ergebnisse lag damals bei fünf Prozent, derzeit liegt sie bei knapp einem Prozent.
Die steigenden Fallzahlen seien derzeit aber nicht nur mit dem vermehrten Testaufkommen zu erklären, hatte das RKI vor einigen Tagen mitgeteilt. Bundesweit gebe es eine große Anzahl kleinerer Ausbruchsgeschehen, die beispielsweise mit größeren Feiern im Familien- und Freundeskreis in Verbindung stehen, heißt es im Lagebericht von Freitag (21.8.). Hinzu komme, dass Corona-Fälle zu einem großen Anteil unter Reiserückkehrern, insbesondere in den jüngeren Altersgruppen, identifiziert werden.
Seit Beginn der Corona-Krise haben sich mindestens 232 082 Menschen in Deutschland nachweislich mit dem Virus Sars-CoV-2 infiziert, wie das RKI meldete. Die Zahl der Todesfälle im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion liegt nach RKI-Angaben bei 9267. Seit dem Vortag wurden sieben Todesfälle mehr gemeldet. Bis Samstagmorgen hatten etwa 206 600 Menschen die Infektion nach RKI-Schätzungen überstanden.
Die Reproduktionszahl, kurz R-Wert, lag nach RKI-Schätzungen in Deutschland laut Mitteilung vom Freitag bei 1,02 (Vortag: 1,04). Das bedeutet, dass ein Infizierter im Mittel etwa einen weiteren Menschen ansteckt. Der R-Wert bildet jeweils das Infektionsgeschehen etwa eineinhalb Wochen zuvor ab.
Zudem gibt das RKI einen sogenannten Sieben-Tage-R-Wert an. Er bezieht sich auf einen längeren Zeitraum und unterliegt daher weniger tagesaktuellen Schwankungen. Nach RKI-Schätzungen lag dieser Wert nach Angaben von Freitag bei 1,12 (Vortag: 1,14 ). Er zeigt das Infektionsgeschehen von vor acht bis 16 Tagen.
[Hervorhebungen von mir]
Schockierender Anstieg?
Schockierend finde ich, dass es Leute gibt, die uns mit solchen Nachrichten füttern. Die davon ausgehen zu dürfen glauben, dass diese Texte nicht genau gelesen werden…
Die »wissen« daß sich Otto Normalverbraucher einen feuchten Dreck um Falsch-Positiven-Raten kümmert.
Wenn Otto Normalverbraucher an der Supermarktkasse für einen Sahne Joghurt 0,39 € bezahlt, ist für ihn die Welt in Ordnung.
Und genau so denkt Otto Normalverbraucher, er bekommt saubere Nachrichten, solange er die GEZ-Gebühren bezahlt…
Warum noch mal mutierte eines von Bob Dylan’s Meisterstücken beim Konzert im Weißen Haus zu einem Walzer?
»Schockierender Anstieg«?
Kann mir jemand erklären, weshalb dieser Anstieg schockierend ist?
Marieke Degen: „Eine Erhöhung der Testzahl kann natürlich zu einem Anstieg der Fallzahlen führen, weil zuvor unentdeckte Fälle, auch ohne Symptome, bekannt werden. Das heißt aber nicht, dass die steigenden Fallzahlen nur mit vermehrten Tests zu erklären sind.” Es gebe zahlreiche Gründe, weshalb die Fallzahlen im Moment anstiegen, sagt die RKI-Sprecherin: „Wir haben viele kleinere Ausbruchsgeschehen, die unterschiedliche Ursachen haben. Wir haben Reiserückkehrer, größere Feiern im Familien- und Freundeskreis, Freizeitaktivitäten, aber auch Ausbrüche an Arbeitsplätzen.” Und auch in Altenheimen und Krankenhäusern gebe es wieder mehr Infektionen.
Die deutsche Gesellschaft zur Förderung der Qualitätssicherung in medizinischen Laboratorien hat im April 463 Laboren in 36 Ländern vier verschiedene SARS-CoV-2-Proben, zwei Proben mit einem anderen Corona-Virus und eine nicht-Infizierte Probe geschickt. In einer ersten Auswertung schreiben die Versuchsleiter, drei Proben seien „zu 98,9 bis 99,7 Prozent” korrekt als positiv erkannten worden. Die vierte, extrem verdünnte Probe, erkannten noch 93 Prozent als positiv. Die negative Probe sei zu „97,8 bis 98,6” korrekt als solche analysiert worden. Dies zeige eine sehr gute Leistungsfähigkeit der Labore und der Testverfahren […].
RKI-Sprecherin Marieke Degen sagt, Fehldiagnosen kämen nach derzeitigen Erkenntnissen des Robert-Koch-Instituts „nur sehr selten” vor, einen Prozentsatz nannte sie nicht. Prof. Tiemann sagt, die technische Spezifität der Tests liege in der Regel über 99,9 Prozent. Die Spezifität misst den Anteil der Gesunden, die auch als solche erkannt werden.
[Christian Althoff, Steigen Zahlen nur wegen vermehrter Tests? – Infizierte jünger und seltener krank Die Tücken der Corona-Statistik, westfalen-blatt.de, 15.08.2020]
777377727771
mein Kommentar:So führt man Leute hinters Licht!
»Die negative Probe sei zu „97,8 bis 98,6%” korrekt als solche analysiert worden.«
Wenn man das Mittel von 97,8 und 98,6 nimmt (=> 98,2[%]) bedeutet das eine Spezifität von 98,2%, und damit eine Falsch-Positiven-Rate von 1,8%!!
(Die Falsch-Positiven-Rate ergibt sich aus der Subtraktion der Spezifität von 100 [%])
Wenn Prof. Tiemann sagt, die technische Spezifität der Tests »liege in der Regel bei über 99,9%«, hätte man sich den Ringversuch ja auch sparen können. (Dann wäre die Spezifität ja bekannt!)
Aus dem Ringversuch geht keine Aussage über die sogenannte »technische Spezifität« hervor. Der Ringversuch diente zur Abschätzung der realen Sensitivität und der realen Spezifität. Das Geschwurbel von der »technischen Spezifität« ist Verneblung.
Der Ringversuch ergab eine Spezifität von 98,2%, Punkt!
Solche Verneblungsformulierungen kenne ich aus meinen Recherchen zur Effektivitätsbestimmung der Influenza-Impfungen!
Trotz ihrer institutionellen Beliebtheit haben fallnegative Designs eine begrenzte Bedeutung für die öffentliche Gesundheit, da das Design nicht die Wirksamkeit vor Ort testet, sondern die Wirksamkeit des Impfstoffs im Labor (die Fähigkeit des Impfstoffs, eine negative Polymerasekettenreaktion zu erzeugen (PCR) Ergebnis). Sowohl Fälle als auch Kontrollen sind symptomatisch, daher konzentriert sich jede Prävention ausschließlich auf die PCR-Negativität. Darüber hinaus können keine nützlichen absoluten Wirkungsmaße für die öffentliche Gesundheit abgeleitet werden (z. B. die absolute Risikominderung (ARR) und die für die Impfung zur Verhinderung eines Falles (NNV) erforderliche Gegenzahl), da die Hintergrundraten der Infektion und der Viruszirkulation nicht Teil sind der Berechnung der Wirkungsschätzungen. Es gibt auch Probleme mit den mathematischen Annahmen, die in diesem Entwurf getroffen werden (Einzelheiten siehe die Übersichten). Fallnegative Studien veranschaulichen den engen und retrospektiven Fokus auf Influenzaviren auf Kosten des gesamten ILI – des Krankheitsclusters, das für Patienten und ihre Ärzte von Interesse ist. Die retrospektive Berechnung relativer Schätzungen der Laborwirksamkeit kann für zukünftige Entscheidungen über die Zusammensetzung von Impfstoffen von Interesse sein, ihre Relevanz für alltägliche Entscheidungen erscheint jedoch fraglich. [Tom Jefferson, Alessandro Rivetti, Vittorio Demicheli, Warum wurden drei langjährige Cochrane Reviews zu Influenza-Impfstoffen stabilisiert?, Chochrane Community, 29.01.2018 – Google-Übersetzer – Hervorhebungen von mir]
Eine Studie analysiert die Corona-Berichterstattung bei ARD und ZDF kritisch. Dann greifen die Reflexe aus Hohn und Dementi. Ein Anruf bei den Machern bringt Differenzierung.
Die Literatur- und Medienwissenschaftler Dennis Gräf und Martin Hennig haben in den ersten Monaten der Corona-Krise analysiert, welches Weltbild öffentlich-rechtliche Sondersendungen transportieren. Dazu haben die beiden Wissenschaftler der Universität Passau von Mitte März bis Mitte Mai 93 Ausgaben der Sondersendungen ARD extra und ZDF Spezial untersucht. Das Preprint ihrer Studie, die in einigen Wochen im Magazin des DFG-Graduiertenkollegs Privatheit und Digitalisierung erscheint, legt den Schluss nahe, dass der Journalismus differenzierter hätte sein müssen und stattdessen die Krise als konstantes Bedrohungsszenario geschildert wurde.
SZ: Ihre Studie haben Sie mit "Die Verengung der Welt" überschrieben. Was meinen Sie damit?
Martin Hennig: Insgesamt wurde die Krisenhaftigkeit zur zentralen Perspektive der Wahrnehmung. Das liegt allein schon an der hohen Anzahl der beiden Formate. Sondersendungen werden bei einem gesellschaftlich außergewöhnlichen Ereignis ausgestrahlt. Aber im Untersuchungszeitraum waren die Sondersendungen zu Corona omnipräsent und damit wurde das Besondere zum Normalfall.
Vor seiner politischen Karriere war Jens Spahn Pharmalobbyist. Als Bundesminister bleibt er seinen Wurzeln treu und legt sich mit Vehemenz für die Interessen der kommerziellen Gesundheitswirtschaft ins Zeug. Dafür schickt er Gesetze in Serie auf die Reise, die einen großen gemeinsamen Nenner haben – die Verwertung von Patienten- und Versichertendaten zu Profitzwecken. Beispielhaft dafür ist das Digitale-Versorgung-Gesetz, das der Chef des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) gerade per Verordnung konkretisiert hat. Mit dem Ergebnis: Die informationelle Selbstbestimmung gerät noch heftiger unter Beschuss. Eine Luxusvilla ist das allemal wert. Von Ralf Wurzbacher.
Jens Spahn ergreift die Flucht. Raus aus dem weltoffen-bunten Schöneberg, rein ins spießig-hermetische Dahlem, wo sich in Berlin die Wohlbegüterten vom gemeinen Volk distinguieren. Im Kiez waren die Nachbarn zuletzt aber auch wirklich gemein, wie RTL aus seinem Umfeld erfuhr. Von „ständigen Kontaktaufnahmen“ fühlten sich der CDU-Promi und sein Ehemann Daniel Funke „gestört und eingeengt“. Mehrmals sogar habe man sie in den vergangenen Wochen vor der Haustür angesprochen und dabei „seien nicht immer positive Worte gefallen“. Was liegt da näher, als auf Abstand zu gehen, gerade in Zeiten von Corona.
Den Schutz seiner Privatsphäre lässt sich der Bundesgesundheitsminister dabei einiges kosten. 4,125 Millionen Euro sollen laut Kaufvertrag für die Nobelvilla aus den 1920er Jahren fällig werden, dazu könnte noch ein stattliches Sümmchen für die Renovierung kommen. Fernab der Berliner Trubelmeilen, inmitten von viel Grün und bei 300 Quadratmetern Wohnfläche winken demnächst aber allerhand Platz und Ruhe, um für und unter sich zu sein. Und wenn doch mal Gäste da sind und lästig werden, kann sich das Paar immer noch in den vorhandenen Tresorraum zurückziehen.
Warum Virologen und deren Gefolgschaft zu Taliban der Moderne zu werden drohen
Dominic Cummings, politischer Chefberater des britischen Premiers Boris Johnson, fährt während des Lockdowns, den er selbst zu verantworten hat, durchs halbe Land, um seine Tochter gut versorgt zu sehen. Jarosław Kaczyński, Jurist und Vorsitzender der Regierungspartei Polens, geht am Todestag seines Zwillingsbruders zu dessen Grab, obwohl Friedhofsbesuche strengstens verboten sind während des Lockdowns, den er selbst verordnet hat. Der thüringische Ministerpräsident Bodo Ramelow geht zur Beerdigung einer Nachbarin, obwohl er selbst verfügte, dass bei Trauerfeiern nur der "engste Familien- und Freundeskreis" teilnehmen darf.
Arroganz der Macht? Sicher! Aber eben auch die Kapitulation vor der eigenen Unfähigkeit, Unmenschliches zu befolgen.
Ramelow erkannte, dass es "unmenschlich" gewesen wäre, der Trauerfeier fernzubleiben. Er ist nicht der Einzige, der sagt, man sei zu weit gegangen im Bestreben, die Ausbreitung von Covid-19 zu hemmen, was - man erinnere sich - eigentlich dazu da sein sollte, die Krankenhäuser nicht an den Rand ihrer Leistungsfähigkeit zu bringen.
Zuwendung, Nähe und Wärme, kurz: menschlicher Kontakt sind konstituierend für das Mensch-Sein an sich; Säuglinge sterben ohne Berührung und liebevolle Ansprache, selbst wenn sie ausreichend Nahrung und Pflege erhalten. Nicht von ungefähr gewinnen die Folgen von Einsamkeit immer mehr Forschungs- und politische Aufmerksamkeit. In Großbritannien wurde 2018 sogar ein Ministerium eingerichtet, das sich diesem Problem widmen soll.
In der oben begonnenen Aufzählung fehlt – mindestens – ein weiterer Kandidat: Andy Grote feierte am 10. Juni seine Wiederernennung zum Innensenator in einer Hamburger Kneipe. Er sagt, es sei ein "lockeres Zusammenkommen", ein "Stehempfang" gewesen; andere sprechen von Party. In jedem Fall haben sich da mindestens 30, im Verlauf des Abends 50 Personen, die Klinke in die Hand gegeben, während sich in Hamburg nur maximal sechs Personen "ansammeln" durften, und der Betrieb von Gaststätten ohnehin ganz untersagt war. Jede noch so kleine Zuwiderhandlung gegen Corona-Vorschriften wurde mit mindestens 150 Euro Strafe pro Person geahndet.
Grote, dessen Behörde für die Einhaltung dieser Verordnungen zuständig ist, nahm den HamburgerInnen bis Ende Juni in knapp 9240 Ordnungswidrigkeitsverfahren 613.027 Euro ab, hielt sich selbst aber nicht daran. Nach wochenlanger Prüfung durch die Bußgeldstelle in Grotes eigener Behörde soll er nun 1000 Euro zahlen, angeblich habe er zwar "keine Fehler" gemacht, allerdings eine verbotene "private Zusammenkunft" abgehalten.
Arroganz der Macht? Ganz sicher! Und ein guter Anlass zu überlegen, ob Strafen für Verstöße gegen selbst erlassene Vorschriften nicht automatisch das Zehnfache dessen betragen sollten, was ein Normalbürger zahlen müsste.
The forerunner of the Defend Free Speech campaign was called “Reform Section 5”. This speech by Rowan Atkinson at the launch event in Parliament in 2012 should be heard by every politician, journalist and campaigner before they start calling for laws to silence those they regard as ‘extremists’.
x
Rowan Atkinson REFUSES to Be on Social Media, Even Though Mr. Bean Has 80 MILLION Facebook Followers {2:17}
Rachael Ray Show
Am 26.10.2018 veröffentlicht
"I tend to keep myself to myself a lot," Rowan admits.
Rechtsanwältin Jessica Hamed informiert über den aktuellen Stand in den von ihr geführten „Corona-Verfahren“, insbesondere zum Eilantrag eines Richters in Thüringen, dem bayerischen Offenbarungseid in Sachen Rechtstaatlichkeit sowie dem Antrag auf Vernehmung des Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder.
Am 7. August 2020 habe ich für meinen Mandanten, einen Thüringer Richter, einen Eilantrag beim Thüringer Oberverwaltungsgericht gegen die immer noch fortgeltende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (im Folgenden: Maskenpflicht) und das Abstandsgebot gestellt. [1] Es handelt sich hierbei um den zweiten Eilantrag dieser Art meines Mandanten. Den ersten Antrag reichte er am 15. Juni 2020 ein, am 3. Juli 2020 wurde sein Antrag abschlägig beschieden. [2]
In Kürze unsere Argumente:
1. Es gibt unseres Erachtens – soweit ersichtlich im Einklang mit sämtlichen Vertreter/innen der Rechtslehre – für die unspezifischen, gegen sogenannte Nichtstörer gerichtete Maßnahmen wie die hier beanstandete Maskenpflicht und dem Abstandsgebot bereits keine verfassungsgemäße Rechtsgrundlage. Wesentliches muss das Parlament selbst regeln und kann derartige Entscheidungen – schon gar nicht für mehrere Monate – nicht der Exekutive überlassen. Warum der gewählte Gesetzgeber unter dem Eindruck dessen, dass es aus der Rechtslehre von Beginn an tiefgreifende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Rechtsgrundlage der Verordnungen gab und auch die Rechtsprechung in inzwischen zahlreichen Entscheidungen deutlich zum Ausdruck brachte, dass wenigstens Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit bestehen und dies in den Hauptsacheverfahren zu klären sei [3], nicht inzwischen Regelungen in Form von förmlichen Gesetzen getroffen hat, ist nicht nachvollziehbar. Die Vermutung, dass der Hintergrund möglicherweise darin zu sehen ist, dass man seitens der politischen Verantwortlichen nach wie vor den Anschein erwecken möchte, die bisherigen Maßnahmen beruhten auf einer verfassungsmäßigen Rechtsgrundlage, sodass keine Nachbesserung notwendig ist, habe ich bereits am 10. April 2020 geäußert. [4]
2. Das Abstandsgebot verstößt unseres Erachtens gegen den Bestimmtheitsgrundsatz. Für die Bürger/innen muss klar erkennbar sein, was erlaubt und was verboten ist. Das ist hier evident nicht der Fall. Wann die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich oder nicht zumutbar ist, ist anhand objektiver Kriterien nicht bestimmbar. Rechtstatsächlich wird das Abstandsgebot ersichtlich nur im Rahmen organisierter und institutionalisierter Zusammenkünfte beachtet – und stellt die Betreiber/innen von Restaurants, Cafés, Läden, Kinos, Theater usw. vor beträchtliche Probleme, während zu beobachten ist, dass die Menschen im Alltag das Gebot, 1,5 m Abstand zu halten, nach hiesiger Wahrnehmung, überwiegend nicht beachten.
3. Die beanstandeten Maßnahmen sind zudem unserer Auffassung nach unverhältnismäßig. Zu Beginn war die Verhinderung der Überlastung des Gesundheitssystems als primäres Ziel der Corona-Bekämpfungsmaßnahmen ausgegeben worden. Inzwischen wird ausweislich des ablehnenden Beschlusses im ersten Verfahren meines Mandanten die „Infektionsvermeidung in der Bevölkerung“ als neuer Zweck ausgegeben. Wie im letzten Update dargelegt, besteht und bestand zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems – ganz offensichtlich besteht diese jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht. [5] Diese Meinung teilt offenbar auch das Bundesverfassungsgericht, das mit Beschluss vom 16. Juli 2020 einen Eilantrag ablehnte, der zum Ziel hatte, die Bundesregierung zu verpflichten, vorläufig die Triage zu regeln. In der Entscheidung [6] ist u.a. zu lesen:
„Das zum entscheidungserheblichen Zeitpunkt erkennbare Infektionsgeschehen und die intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten lassen es in Deutschland nicht als wahrscheinlich erscheinen, dass hier die gefürchtete Situation der Triage eintritt.“
Stichpunktartig soll im Folgenden unsere Argumentationslinie nur angerissen – ohne alle Argumente anzuführen – werden, die tiefergehende Argumentation kann in dem hiesigen Eilantrag [7], aber auch in anderen Anträgen [8] nachgelesen werden.
Womit lassen sich eigentlich die Corona-Maßnahmen von Bund und Ländern begründen? Im März hieß es, man müsse das Gesundheitssystem vor dem drohenden Kollaps bewahren. Im April rückte der R-Wert als vermeintlich belastbarer Indikator in den politischen Fokus und im Mai verabschiedeten Bund und Länder einen „Notfallmechanismus“, der strengere Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus von der Infektionslage auf Kreisebene abhängig machen sollte. Heute, im August, sind die Krankenhäuser so leer wie selten zuvor, von einer exponentiellen Ausbreitung der Infektionen kann keine Rede sein und kein einziger Landkreis reißt die vereinbarte Obergrenze. Die wichtigen Zahlen und Indikatoren unterscheiden sich diametral von der Situation Ende März. Dennoch malen Teile der Politik das Schreckensszenario eines zweiten Lockdowns an die Wand. Von Jens Berger
Als Bund und Länder im März und April ihre unterschiedlichen „Maßnahmen“ verhängten, sah die Datenbasis zur Covid-19-Pandemie noch anders aus.
Neuinfektionen
Anfang April meldete das RKI jeden Tag mehr als 6.000 Neuinfizierte.
Im August war laut RKI die Zunahme der aktiven Fälle (5.425) in den ersten 18 Tagen zusammen niedriger als im April an einem einzigen Tag.
Verstorbene
Für den 16. April verzeichnete das RKI 315 an oder mit Covid-19 Verstorbene.
Das ist mehr, als wir in den letzten 50 Tagen in Summe hatten (279). Im August verstarben im Schnitt 5,2 Patienten pro Tag an oder mit Covid-19.
Corona-Zwangstests an Flughäfen und Bahnhöfen, freiwillige Testprojekte in Schulen und Kitas. Mit unterschiedlichen Strategien wird durch Politiker versucht, die Anzahl positiv Getesteter in die Höhe zu treiben. Das veranlasst viele Menschen dazu, die Maßnahmen der Regierung und ein Vorhandensein der Corona-Pandemie zu hinterfragen. Die Apothekerin Jana Schwiek aus Sachsen sucht nun mit ihrem Offenen Brief Unterstützung beim Ethikrat.
Zur Aufgabe des Deutschen Ethikrates gehört es nach dessen Geschäftsordnung, „die ethischen, gesellschaftlichen, naturwissenschaftlichen, medizinischen und rechtlichen Fragen sowie die voraussichtlichen Folgen für Individuum und Gesellschaft, die sich im Zusammenhang mit der Forschung und den Entwicklungen insbesondere auf dem Gebiet der Lebenswissenschaften und ihrer Anwendung auf den Menschen ergeben“ zu verfolgen. Als gesonderter Aspekt sind in Paragraf zwei „die Erarbeitung von Stellungnahmen sowie von Empfehlungen für politisches und gesetzgeberisches Handeln“ ausgeführt.
Mit beherzten Worten wandte sich eine verzweifelte Apothekerin aus Sachsen am 20. Juli an den Deutschen Ethikrat und bat um dessen aktuelle Empfehlung und Bewertung der Corona-Krise. Darin forderte sie eine sofortige Abschaffung der Maskenpflicht und des Abstandsgebotes. Sie kritisierte, dass die Maßnahmen in keinem Verhältnis zur Gefährlichkeit des SARS-CoV-2 stehen und viel mehr Schaden anrichten würden. In ihrer Mail schrieb Jana Schwiek:
Wir müssen mit SARS-CoV-2 leben. Wir werden nie auf Null kommen. Wenn wir so denken würden, dann hätten wir seit 500 Jahren eine Pestpandemie.“
Nachdem der Ethikrat in seiner kurz gehaltenen Rückantwort auf die Verantwortung der Politik verwiesen hatte, verfasste die Apothekerin einen offenen Brief. Sie fordert ein klares Statement des unabhängigen Sachverständigenrats zur aktuellen Lage. Hier folgen Auszüge aus ihrem Brief:
Soll man mit solchen Leuten reden? Müssen öffentlich-rechtliche Medien sie zu Wort kommen lassen? Dürfen sie ihnen eine Bühne bieten?
Das sind Fragen, die immer wieder diskutiert werden, besonders heftig, wenn es um Leute geht, die sich als radikale Verfechter von allem profilieren, was der herrschenden Meinung zum Corona-Virus in Wissenschaft, Politik und Medien widerspricht.
[…] Ich habe gar nichts gegen die Menge; Doch kommt sie einmal ins Gedränge, So ruft sie, um den Teufel zu bannen, Gewiß die Schelme, die Tyrannen. […] Was ich sagen wollt, Verbietet mir keine Zensur! Sagt verständig immer nur, Was jedem frommt, Was ihr und andere sollt; Da kommt, Ich versichr’ euch, so viel zur Sprache, Was uns beschäftigt auf lange Tage.
O Freiheit süß der Presse! Nun sind wir endlich froh; Sie pocht von Messe zu Messe In dulci jubilo. Kommt, laßt uns alles drucken Und walten für und für; Nur sollte keiner mucken, Der nicht so denkt wie wir.
Was euch die heilige Preßfreiheit Für Frommen, Vorteil und Früchte beut? Davon habt ihr gewisse Erscheinung: Tiefe Verachtung öffentlicher Meinung. […] Nichts schmerzlicher kann den Menschen geschehn, Als das Absurde verkörpert zu sehn.
Dummes Zeug kann man viel reden, Kann es auch schreiben, Wird weder Leib noch Seele töten, Es wird alles beim alten bleiben.
Dummes aber, vors Auge gestellt, Hat ein magisches Recht; Weil es die Sinne gefesselt hält, Bleibt der Geist ein Knecht. […] Das Tüchtige, und wenn auch falsch, Wirkt Tag für Tag, von Haus zu Haus; Das Tüchtige, wenn’s wahrhaft ist, Wirkt über alle Zeiten hinaus.
Ich übernehme keine Haftung für die Inhalte externer Links, verweise diesbezüglich auf RogerMurtaughund gehe im übrigen davon aus, daß die Besucher meines Blog imstande sind, sich ihre eigenen Gedanken zu machen.
(Was ja auch Ziel dieses Blogs ist!)
Für diejenigen, die es explizit zu brauchen glauben:
Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich!